Das BMF hat in mehreren Erlässen seine Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Pensionskassenbeiträgen bekanntgegeben. Nach Ansicht der Autoren widersprechen diese Erlässe den Intentionen des Gesetzgebers und verhindern jede Umwandlung von Bezugsbestandteilen in Zukunftsvorsorgen.