Die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten, des Anteiles von Grund und Boden sowie der Restnutzungsdauer von Gebäuden bereitet in der Praxis sowohl der Finanzverwaltung als auch der steuerlichen Beratung Schwierigkeiten. Der vorliegende Artikel will aufzeigen, dass auch eine diesbezügliche Ermittlung mittels Gutachten nicht immer geeignet ist, und versucht, praxisnahe Ansätze darzustellen.