Im Anschluss an bisherige Beratungen (ÖStZ 1998, 509) hat sich die österreichische Präsidentschaft entschlossen, Kompromissvorschläge für die am meisten umstrittenen Punkte vorzulegen.
Vorsteuerabzug bei PKWMangels einheitlicher Linie hat sich die Präsidentschaft entschlossen, zwei Alternativvorschläge zu unterbreiten. Statt eines Höchstsatzes für den Vorsteuerabzug bei PKW wird die Anwendung eines Pauschalsatzes vorgeschlagen werden. Seine Einführung soll auch schrittweise möglich sein. Es wird vorgeschlagen werden, dass dieser Pauschalsatz vorerst mindestens 10 % betragen und bis zum Jahr 2006 auf 50 % angehoben werden soll. Den Mitgliedstaaten soll es aber freistehen, bei PKW auch einen Vorsteuerabzug gemäß den allgemeinen Grundsätzen zuzulassen. Sollte es zu keiner Einigung in dieser Frage kommen, stellt der Vorsitz ausdrücklich die Herausnahme dieses gesamten Komplexes zur Diskussion, da eine Vereinheitlichung der Vorsteuerausschlüsse für die Erreichung des eigentlichen Zweckes (Erstattung von Vorsteuerbeträgen in anderen Mitgliedstaaten) als entbehrlich erachtet wird.