Seit 1. Februar 1998 ist ein neues österreichisch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft. Hinsichtlich Abzugssteuern ist dieses Abkommen seit 1. April wirksam, auf veranlagte Steuern findet es erstmals auf das Steuerjahr 1999 Anwendung. Im Beitrag wird ein Überblick über die wesentlichsten Bestimmungen - unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten und Abweichungen vom OECD-Musterabkommens sowie unter Hinweis auf die wesentlichsten Abweichungen gegenüber dem bestehenden DBA - gegeben.