Im Rahmen der Serie „Rechnungswesenlexikon“ wird die Abgrenzung von immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens behandelt, die aufgrund des Aktivierungsverbots für selbst erstelltes immaterielles Anlagevermögen nach § 197 Abs 2 HGB zu den umstrittensten Themen des Bilanzsteuerrechtes gehöre.