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EU-GesRÄG: Erweiterung jener Anhangangaben, welche nicht die Bilanz oder GuV betreffen (Barborka, RWZ 8/1998, 234)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 527 Heft 20 v. 15.10.1998

Im EU-GesRÄG wurden die Anhangangaben zur Erzielung einer vollständigen Konformität mit der vierten Bilanzrichtlinie ergänzt. Neue Pflichtangaben, welche nicht der Erläuterung der Bilanz bzw der Gewinn- und Verlustrechnung bzw von einzelnen Posten dieser beiden dienen, betreffen unter anderem Haftungsverhältnisse und die Darstellung der Aktiengattungen.

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