Im EU-GesRÄG wurden die Anhangangaben zur Erzielung einer vollständigen Konformität mit der vierten Bilanzrichtlinie ergänzt. Neue Pflichtangaben, welche nicht der Erläuterung der Bilanz bzw der Gewinn- und Verlustrechnung bzw von einzelnen Posten dieser beiden dienen, betreffen unter anderem Haftungsverhältnisse und die Darstellung der Aktiengattungen.