Der BGH hat mit Urteil vom 12. 1. 1998, II 82/93, in der beim EuGH anhängig gewesenen Rechtssache „Tomberger vs Gebrüder von der Wettern GmbH“ endgültig entschieden. Im Beitrag werden die Folgen der einschlägigen Urteilsaussagen erläutert sowie auf die vom BGH aufgeworfene Frage eingegangen, ob Jahresabschlüsse, die unter den gegebenen Umständen nicht nach den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 12. 1. 1998 erstellt wurden, eventuell nichtig oder anfechtbar sind.