Der Artikel befasst sich ausschließlich mit Liegenschaften, die einer eigennützigen Privatstiftung zugewendet werden und der außerbetrieblichen Einkünfteerzielung zu dienen bestimmt sind. Neben Hinweisen auf die durch das StrukAnpG 1996 sowie das AbgÄG 1996 eingetretenen Änderungen werden Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der durch diese Vorschriften entstandenen Steuernachteile aufgezeigt. Weiters wird die Rückübertragung einer gestifteten Liegenschaft an den Stifter behandelt.