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Die Wertuntergrenze der Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht (Urtz, SWK 23/24/1998, S 503)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 527 Heft 20 v. 15.10.1998

Durch das EU-GesRÄG wurde im Handelsrecht statt der Ansatzpflicht ein Ansatzwahlrecht für angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten normiert. Die Wertuntergrenze bilden daher die Einzelkosten. Im Beitrag wird aufgezeigt, dass zu den aktivierungspflichtigen Einzelkosten im Sinne des § 203 Abs 3 HGB auch Hilfs- und Betriebsstoffe, Zeitlöhne sowie generell unechte Gemeinkosten gehören.

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