Die Autoren kommen in ihrem Beitrag zum Ergebnis, dass ein unausgebauter Dachboden ohne Zweifel ein Gebäudeteil ist, der nicht als solcher verwendbar ist. Die Herstellungskosten sind daher unter dem Begriff des selbst hergestellten Gebäudes zu subsumieren. Die Veräußerung des Gebäudeteils ist daher jedenfalls steuerfrei.