Mit Beschluss vom 24. 6. 1998, B 3172/97-3, lehnte der VfGH die Behandlung einer Beschwerde gegen die „Arbeitszimmerregelung“ ab. Aus diesem Beschluss, der im Beitrag näher dargelegt wird, könnte sich nach Ansicht des Autors ableiten lassen, dass der zur Arbeitszimmerregelung ergangene BMF-Erlass nicht den Gefallen des Höchstgerichtes findet.