Im Erlass vom 12. 5. 1998, GZ 06 8641/1-IV/6/98, hat das BMF insbesondere die Notwendigkeit der unbedingten Abgeltung von unterschiedlich hohen stillen Reserven bei Buchwertzusammenschlüssen im Wege von Gewinn- oder Liquidationsvorabregelungen präzisiert. Die diesbezügliche Forderung erscheint dem Autor aber überzogen und zur Vermeidung von Steuerlastverschiebungen iSd § 24 Abs 2 UmgrStG auch gar nicht notwendig.