Die Frage der Berechtigung von Berufungssenaten zur Vorlage nach Art 177 EGV an den EuGH wird im Schrifttum seit längerer Zeit diskutiert, wobei die derzeit überwiegende Lehre von der Zulässigkeit von Vorlagen durch Berufungssenate ausgeht. Nach Auffassung des Autors hängt die Beantwortung dieser Frage davon ab, ob man die derzeit geübte Praxis oder die gesetzlichen Vorgaben über die Zusammensetzung von Berufungssenaten in den Blickpunkt rückt.