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Arbeitgeberbeiträge zu Pensionskassen und Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftsicherung seiner ArbeitnehmerEStG 1988: § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988, § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988, § 26 Z 7 lit a EStG 1988

ErlassrundschauÖStZ 1998, 473 Heft 18 v. 15.9.1998

Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberbeiträgen aufgrund von „Öffnungsklauseln“ als Ersatz von Pflichtbeiträgen sowie zur Zukunftsicherung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

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