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EU-GesRÄG: Neue Anhangangabe bei Bewertungsvereinfachungsverfahren (Barborka, RWZ 7/1998, 197)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 470 Heft 18 v. 15.9.1998

§ 237 Z 11 HGB umfasst die Angabepflicht von Bewertungsunterschieden zu Börsen- sowie Marktpreisen bei Anwendung einer Bewertungsvereinfachungsmethode gemäß § 209 Abs 2 HGB. Im Beitrag werden die einzelnen Tatbestände dieser Norm erörtert.

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