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Einlage eines unentgeltlich erworbenen Fruchtgenusses (Doralt, RdW 7/1998, 437)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 469 Heft 18 v. 15.9.1998

Nach Auffassung des BFH ist die Bewertung des unentgeltlich eingelegten Fruchtgenusses mit dem kapitalisierten Wert des Fruchtgenusses unzulässig.

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