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Fremdkapitalzinsen beim Beteiligungserwerb bedingt abzugsfähig (Kauba, ÖStZ 13/1998, 315)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 469 Heft 18 v. 15.9.1998

Nach der Judikatur des VwGH sind Fremdkapitalzinsen, da im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerbefreiten Beteiligungserträgen iSd § 10 Abs 1 und Abs 2 KStG stehend, nicht abzugsfähig, während Zinsen im Zusammenhang mit § 10 Abs 3 KStG-Beteiligungen abzugsfähig sind. Der Autor untersucht in seinem Beitrag die verschiedenen Konstellationen der Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG.

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