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Das neue Finanzstrafregister (Plückhahn, SWK 17/1998, S 411)

ArtikelrundschauII. Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 1998, 414 Heft 16 v. 15.8.1998

Mit Bundesgesetz BGBl 1996/421 ist in das FinStrG ein neues XV. Hauptstück über das Finanzstrafregister aufgenommen worden. Im Beitrag werden die in den §§ 194 a-194 e enthaltenen Bestimmungen über die in das Register aufzunehmenden Daten einschließlich der Überleitung der Daten aus der früheren zentralen Finanzstrafkartei und über die aus dem Register zu erteilenden Auskünfte vorgestellt.

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