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WT-BO: Der Prokurist als Steuerberater (Doralt, RdW 6/1998, 379)

ArtikelrundschauII. Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 1998, 413 Heft 16 v. 15.8.1998

Nur befugte Parteienvertreter dürfen geschäftsmäßig vor der Abgabenbehörde die ihnen vorbehaltenen Vertretungshandlungen setzen. Die WT-BO biete dafür jedoch ein Schlupfloch: Bei WT-Gesellschaften kann auch ein Prokurist ohne Berufsbefugnis tätig werden.

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