In seiner Sitzung vom 9. 7. 1998 genehmigte der Nationalrat den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien und der Ukraine. Beide Abkommen orientieren sich stark am OECD-Muster. Im Verhältnis zu Slowenien wird die Doppelbesteuerung österreichischerseits grundsätzlich im Wege der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt vermieden, Slowenien wendet die Anrechnungsmethode an. Bei Dividenden wird das Besteuerungsrecht des Quellenstaats im Falle von Streubesitz mit 15 % und im Falle von sog Schachteldividenden (Dividendenzahlungen im Konzernverbund) mit 5 % begrenzt. Auch bei Zinsen und Lizenzgebühren wird in OECD-konformer Weise das Besteuerungsrecht zwischen Wohnsitz- und Quellenstaat aufgeteilt. Die Quellensteuer bei Zinsen wird auf 5 % begrenzt, jene bei Lizenzgebühren auf 10 %, wobei letztgenannte Quellenbesteuerung allerdings nur bei „Schachtellizenzen“ (konzerninternen Lizenzzahlungen) zum Zuge kommt.