Die zunehmend automationsunterstützte Verwaltung der Prüfungsfälle und die seit 1997 elektronisch vorhandenen Zusatzinformationen über Feststellungen im Bereich der Umsatzsteuer erlauben eine bis dato nicht gekannte Einsicht in die Arbeit und die Arbeitsergebnisse der Außenprüfung. In diesem Artikel werden daher nicht nur die Ergebnisse der bisher üblichen, „klassischen“ Auswertungen präsentiert, sondern auch Sonderauswertungen erörtert.