Beiser vertrat in SWK 35/36/1997, S 714, die Auffassung, dass die Getränkesteuer gegen Art 33 der 6. MWSt-RL, gegen Art 3 der Verbrauchsteuersystem-RL und gegen Art 95 EGV verstoße. Der VwGH legte Ende 1997 die Frage der Vereinbarkeit der Getränkesteuer mit Art 33 der 6. MWSt-RL, Art 3 der Verbrauchsteuersystem-RL und Art 92 EGV dem EuGH vor. Der Autor hinterfragt sowohl die in der Literatur vertretenen als auch die vom VwGH verwendeten Argumente.