Da auch bestimmte Personenhandelsgesellschaften (zB GmbH & Co KG) in Abhängigkeit von ihrer Größe prüfungspflichtig sind, ergeben sich Besonderheiten bei der Berichterstattung. Im Beitrag wird die diesbezügliche Empfehlung des Fachsenates für Handelsrecht und Revision an der Kammer für Wirtschaftstreuhänder vom 9. 4. 1997 wiedergegeben.