Im Beitrag wird die Vereinbarung eines Gewinnvorabs zu Lasten des Verlustes anhand eines konkreten Beispiels erläutert und anschließend - ausgehend vom allgemeinen Begriffsverständnis des „Gewinns“ im Steuerrecht - die Zulässigkeit einer derartigen Vorsorge nach der Bestimmung des § 24 Abs 2 UmgrStG hergeleitet.