Der Beitrag untersucht, ob die Inanspruchnahme des Wahlrechts des § 206 Abs 3 HGB (Aktivierung von Verwaltungs- und Vertriebskosten) für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich ist, oder ob die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG einer Aktivierung der Verwaltungs- und Vertriebskosten im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung entgegenstehen.