Die Steuerspaltung ist nach derzeitiger Rechtslage letztmalig zu einem Spaltungsstichtag 31. 12. 1998 möglich. Der Autor behandelt die Frage, ob und in welchen Situationen die Steuerspaltung noch genützt werden soll. Weiters setzt er sich mit den Vorzügen der Steuerspaltung gegenüber der Handelsspaltung und mit der Lücke, die das Auslaufen der Steuerspaltung bringen wird, auseinander.