Im Beitrag werden die Haftungsbestimmungen des Unternehmensreorganisationsgesetzes im Zusammenhang mit anderen im Insolvenzfall relevanten Haftungsbestimmungen erörtert (Voraussetzungen der Haftung gemäß § 22 Abs 1 URG und Haftungsbefreiungen, Haftung für die Anlaufkosten des Konkursverfahrens und Verschärfung der Haftung durch eine jüngere OGH-Entscheidung bei verspäteter Konkursanmeldung).