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VwGH zur Energieabgabenvergütung

Die erste Seite aktuellÖStZ 1998, 337 Heft 14 v. 15.7.1998

Der VwGH hat vor kurzem entschieden, wie die Energieabgabenvergütung für das Jahr 1996 zu berechnen wäre (23. 3. 1998, 97/14/0306). Es ging dabei um folgende Frage: Die „neuen“ Energiesteuern in Form der Elektrizitätsabgabe sowie der Erdgasabgabe sind insoweit zu vergüten (und zwar nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz), als die Abgabenbelastung 0,35% des Nettoproduktionswertes übersteigt. So weit so klar. Nun wurden die neuen Energiesteuern ab 1. 6. 1996 eingeführt. Fraglich war also, ob für die Energieabgabenvergütung ein aliquoter Nettoproduktionswert (NPW) heranzuziehen ist.

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