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Keine Berücksichtigung vortragsfähiger Verluste des Erblassers bei der Einkommensermittlung des (konkursverfangenen) Betriebsvermögensanteiles (KG-Anteils) einer Verlassenschaft

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 330 Heft 13 v. 1.7.1998

KStG 1988: §§ 1 Abs 2 Z 3 iVm § 3; 8 Abs 4; 19; 24 , EStG 1988: §§ 18 Abs 6 und 7; 37 Abs 1 iVm Abs 5 EStG 1988, BAO: §§ 19 Abs 1; 188, 192

Bw ist die Verlassenschaft nach S, Vermögensanteil an der S-GmbH & Co KG. Der gem § 188 BAO für das Jahr 1992 an die KG ergangene Feststellungsbescheid, mit dem der Bw ein Gewinn aus Gewerbebetrieb zugewiesen wurde, war den darin enthaltenen Feststellungen zufolge § 192 BAO den nachfolgenden Abgabenbescheiden zugrunde zu legen. Dem Antrag der Bw auf Berücksichtigung vortragsfähiger Verluste des Erblassers S, Kommanditist der S-GmbH & Co KG, und des „halben“ Körperschaftsteuersatzes wurde nicht stattgegeben.

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