EStG 1988: § 25
Eine GmbH hat ein ehemaliges Bauernhaus erworben, umgebaut und ihrem Geschäftsführer als Dienstwohnung überlassen. Der GF sah in den übergroßen Dielen (rd 28 m2 im Erd- und 31 m2 im Obergeschoss) und den sichtbaren Deckenbalken im Obergeschoß, die die lichte Raumhöhe im Balkenbereich auf ca 2 m bzw teilweise auf 1,80 m verminderten, Einflüsse auf die Bewohnbarkeit des Gebäudes und begehrte bei der Bewertung des Sachbezuges entsprechende Abschläge.