Mit Entscheidung vom 29. 1. 1998, 97/15/0197, hat der VwGH eine lange umstrittene Rechtsfrage geklärt, nämlich ob der Gewinn aus der Entnahme einer Liegenschaft anlässlich einer Einbringung nach Art III UmgrStG nach § 37 EStG begünstigt ist oder nicht. Nach Ansicht des VwGH führt die Zurückbehaltung von Liegenschaften im Zuge einer Betriebseinbringung in eine GmbH nicht zu einem Veräußerungsgewinn iSd § 24 Abs 2 EStG, sodass die Tarifbegünstigung des § 37 EStG für Veräußerungsgewinne nicht zur Anwendung kommen kann.