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Vorsorge gegen Steuerlastverschiebungen bei Zusammenschlüssen nach Art IV UmgrStGUmgrStG: Art IV UmgrStG

ErlassrundschauÖStZ 1998, 306

Aus gegebenem Anlass gibt das Bundesministerium für Finanzen ergänzend zur Erstinformation zu Art IV UmgrStG vom 19. 3. 1992, 06 8641/1-IV/6/92, ÖStZ 129, SWK A I 148, Steuer-Index 1992, Anh 183, und zum „Toleranzerlass“ vom 20. 6. 1995, 06 8601/1-IV/6/95, ecolex 674, ÖStZ 320, RdW 326, SWK A 438, Steuer-Index 1995, Anh 217, seine Rechtsansicht zur Frage der bei Zusammenschlüssen im Sinne des Art IV UmgrStG erforderlichen Vorsorge nach § 24 Abs 2 UmgrStG bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet:

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