Personen, die einen Antrag auf Rückzahlung der zwischen 1. 1. 1995 und 30. 9. 1997 zu Unrecht entrichteten Firmenbuchgebühren gestellt haben, werden nun mit Bescheiden konfrontiert, die eine teils erhebliche Kürzung der Rückerstattungen bis hin zur gänzlichen Abweisung aussprechen. Der Grund liege in der Anwendung der rückwirkenden In-Kraft-Tretensbestimmung der geänderten TP 10 GGG. Die Autoren setzen sich mit dieser Problematik kritisch auseinander.