Mit 1. 4. 1998 wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz von 15 % auf 16 % angehoben, der ermäßigte Satz von 7 % bleibt unverändert. Im Beitrag wird auf die wesentlichen Übergangsregelungen näher eingegangen.
Mit 1. 4. 1998 wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz von 15 % auf 16 % angehoben, der ermäßigte Satz von 7 % bleibt unverändert. Im Beitrag wird auf die wesentlichen Übergangsregelungen näher eingegangen.