Mit Entscheidung vom 27. 11. 1997 hat der OGH die aus einer Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs 10 UStG entstehende Forderung des Fiskus als Konkursforderung qualifiziert. Der Beitrag stellt die bisherige Verwaltungspraxis (Einstufung als Masseforderung), gegenteilige Literaturmeinungen und die Entscheidung des OGH dar.