Der BFH hatte im Dezember 1997 die Möglichkeit bejaht, die Abzugsfähigkeit von entnahmebedingten Schuldzinsen durch getrennte Konten für Betriebseinnahmen und -ausgaben zu erreichen. Demgegenüber sind die getrennten Konten nach Auffassung des VwGH in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Einheit aufzufassen. Das „aktuelle Thema“ berichtet über diese Rechtsprechungen.