Der Lagebericht ist ein Instrument, um den Jahresabschluss und den Anhang informationsmäßig zu ergänzen. Das Unterlassen von wesentlichen Angaben kann neben der Anfechtung auch zu (bilanz-)strafrechtlichen Konsequenzen für den Vorstand bzw die Geschäftsleitung führen. Im Rahmen der Serie „Rechnungswesenlexikon“ werden Sinn und Zweck des Lageberichts besprochen.