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Lagebericht (Bertl/Fraberger, RWZ 4/1998, 110)

ArtikelrundschauIV. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 304

Der Lagebericht ist ein Instrument, um den Jahresabschluss und den Anhang informationsmäßig zu ergänzen. Das Unterlassen von wesentlichen Angaben kann neben der Anfechtung auch zu (bilanz-)strafrechtlichen Konsequenzen für den Vorstand bzw die Geschäftsleitung führen. Im Rahmen der Serie „Rechnungswesenlexikon“ werden Sinn und Zweck des Lageberichts besprochen.

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