Aus der mit dem StruktAnpG 1996 geänderten Rechtslage betreffend steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen entsteht eine neue Situation für das Konkurs- und Ausgleichsverfahren, da erst auf im Verfahren nachzulassende Verbindlichkeiten eine Steuer entfallen kann, die zu berücksichtigen ist. Der Autor setzt sich mit dieser Thematik auseinander.