Der Autor pflichtet der Auffassung des VwGH in seinem Erkenntnis vom 12. 2. 1998, 94/15/0184, bei, dass zum Abbau bestimmte Bodenschätze als Umlaufvermögen zu betrachten sind, der IFB zu versagen und in der Absetzung für Substanzverringerung gem § 8 Abs 5 EStG 1988 lediglich eine (vereinfachte) Form der Wareneinsatzermittlung und der Bewertung zu erblicken ist.