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Sind Rückstellungen für Euro-Umstellungsaufwendungen auch handelsrechtlich verboten? (Altenburger, SWK 12/1998, W 39)

ArtikelrundschauIII. Wirtschafts- und Währungsunion - EuroÖStZ 1998, 303

Nach Auffassung des Autors sprechen gute Gründe für eine handelsrechtliche Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Euro-Umstellungsaufwendungen, und zwar spätestens im Jahresabschluss über jenes Geschäftsjahr, in das die Verabschiedung der Euro-Einführungsverordnung fällt. Seiner Ansicht nach ändern das steuerliche Rückstellungsverbot und die diesbezüglichen Erläuterungen im Gesetzesentwurf nichts an der Handelsrechtslage.

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