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Örtliche Zuständigkeit

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1998, 273

BAO: § 27 Abs 2 , § 58 , § 61

Die berufungswerbende GmbH betreibt einen Verlag und erzielt Umsätze durch die Herausgabe und den Verkauf einer Zeitschrift, zu deren wesentlicher Einnahmequelle Anzeigen gehören. Der eingetragene Sitz der Gesellschaft und die Geschäftsanschrift befinden sich in S, der Geschäftsführer der GmbH hat seinen Wohnsitz in L.

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