EStG 1988: § 35 Abs 2 Z 2
Gemäß § 35 Abs 2 Z 2 EStG 1988 ist die Tatsache der Behinderung und das Ausmaß der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung) durch eine amtliche Bescheinigung der für diese Feststellung zuständigen Stelle nachzuweisen.
EStG 1988: § 35 Abs 2 Z 2
Gemäß § 35 Abs 2 Z 2 EStG 1988 ist die Tatsache der Behinderung und das Ausmaß der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung) durch eine amtliche Bescheinigung der für diese Feststellung zuständigen Stelle nachzuweisen.