EStG: § 16 Abs 1 , § 32 Z 2
Der Berufungswerber beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 1995 den Abzug der Rückzahlung eines 1993 aufgenommenen Darlehens als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Zusammenhang mit seiner Funktion als (ehemaliger) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.