Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz wurde am 19. 5. dieses Jahres vom Ministerrat beschlossen. Es enthält unter anderem handelsrechtliche Bilanzierungsbestimmungen, die teilweise mit den entsprechenden steuerlichen Sonderregeln im 1. Euro-Finanzbegleitgesetz korrespondieren. Im folgenden wird der zweite Abschnitt (Rechnungslegung) des Artikel I (Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden) wiedergegeben.