Die Bemessungsgrundlage für Bestandverträge orientiert sich an der Laufzeit: Bei bestimmter Vertragsdauer sind die entsprechenden Jahreswerte anzusetzen, bei unbestimmter Vertragsdauer hingegen (nur) der dreifache Jahreswert. Demgemäß ist die Frage der Vertragsdauer umstritten. Der Autor bespricht in seinem Beitrag vor allem zwei aktuelle Erkenntnisse, die seiner Meinung nach auf einen vorläufigen Abschluss dieser Diskussion schließen lassen.