Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz sieht in § 7 für die Handelsbilanz die Möglichkeit der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände, soweit sie in Zusammenhang mit der Einführung des Euro stehen, vor. Die Autorin behandelt einige Fragen, die sich aus dieser geplanten Bestimmung ergeben.