§ 4 Abs 12 EStG verankert die grundsätzliche Steuerneutralität der Rückzahlung von einbezahltem Gesellschafterkapital. Jede Körperschaft hat in diesem Sinn den Stand der Einlagen zu erfassen. Im Beitrag werden der Einfluss der Handelsbilanz auf den steuerrechtlichen „Stand der Einlagen“ systematisch und teleologisch beleuchtet sowie die Schnittstellen zwischen Handels- und Steuerbilanz präzisiert.