Ausgehend von den in der Überschrift angeführten, das Abgabenverfahren prägenden Grundsätzen besteht die Aufgabe des drei Teile beinhaltenden Artikels darin, diese Grundsätze näher zu erläutern. Inhalt des dritten Teiles (erster und zweiter Teil in FJ 1/1998, 19, und FJ 2/1998, 45) ist der Grundsatz des Parteiengehörs, seine Bedeutung, die Art der Gewährung sowie der Adressatenkreis und die Konsequenzen der Verletzung des Parteiengehörs.