AV-1998/90 enthält als Erlass eine 41 Seiten lange Liste, mit welcher das BMF die gem § 42 Abs 2 Z 3 Investmentfondsgesetz 1993 nachgewiesenen steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge sowie die nachgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Substanzgewinnen von Anteilen an ausländischen Investmentfonds bekannt gibt. Laut Erlass sind die ausschüttungsgleichen Erträge jener ausländischen Investmentfonds, die sich nicht in dieser Liste finden, gem § 42 Abs 2 Z 4 InvFG 1993 pauschal zu ermitteln.